Autismustherapie: Diagnosstellung und Antragsverfahren

Autismustherapie: Diagnosstellung und Antragsverfahren

Bei Erstverdacht auf Vorliegen eines Autismus bei Ihrem Kind oder bei Ihnen selbst erfolgt zunächst eine diagnostische Abklärung, die festgeschriebenen, bundesweit einheitlichen Standards folgt.

Liegt bei Ihrem Kind oder bei Ihnen selbst bereits eine fachärztlich festgestellte Autismusdiagnose vor, ist die Beantragung einer Autismustherapie bei der Autismus-Therapie-Zentrum Saar gGmbH, unter Berücksichtigung des formalen Antragsablaufs möglich.

Die Diagnostik:

Im Kinder- und Jugendalter bis zum 18. Lebensjahr, erfolgt die Autismusdiagnostik nach Überweisung durch den Kinder- oder Hausarzt als medizinische Leistung (Krankenkassenleistung) in darauf spezialisierten kinder- und jugendpsychiatrischen Fachkliniken.

Die Autismusdiagnostik im Erwachsenenalter (ab dem 18. Lebensjahr) fällt in den Zuständigkeitsbereich der auf Autismusdiagnostik spezialisierten Kliniken für Psychiatrie und Psychotherapie für Erwachsene.

 

 

Antragsverfahren zur Autismustherapie als Maßnahme der ambulanten Eingliederungshilfe bei der Autismus-Therapie-Zentrum Saar gGmbH:

 

 

Die  Autismustherapie ist sozialrechtlich eine auf die vorliegende Autismus-Spektrum-Störung spezialisierte , ambulante Hilfe (Komplextherapie) zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben (Eingliederungshilfe). Folglich fällt Autismustherapie, als  Maßnahme der Eingliederungshilfe , was ihre Finanzierung betrifft  nicht in die Zuständigkeit der gesetzlichen Krankenkassen. Die  Autismustherapie  in einem spezialisierten Autismus-Therapie-Zentrum ist demzufolge  als Eingliederungshilfe (zuständig sind: Leistungsträger der Sozial-oder Jugendhilfe)  zu  finanzieren:

  • Im Vorschulalter des Kindes als Hilfe zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
  • Im Schulalter als Hilfe zur Teilhabe an Bildung
  • Im nachschulischen Bereich  als Hilfe zur schulischen Ausbildung für einen angemessenen Beruf einschließlich des Besuchs einer Hochschule
  • Im Erwachsenenalter  als Hilfe der  sozialen Teilhabe

Autismustherapie  kann in manchen Fällen auch gewährt werden:

  • als Hilfe zur Teilhabe am Arbeitsleben (Zuständig ggf. auch die Agentur für Arbeit)
  • als ambulante Hilfe zusätzlich zur vollstationären Unterbringung 

Das Ziel der autismustherapeutischen Förderung  ist  die Anbahnung, Entwicklung, Erhaltung  Stabilisierung und Stärkung  der Teilhabe  an und Eingliederung  in die Gesellschaft, indem die Folgen der Autismus-Spektrum-Störung  zumindest gemildert und der betroffene Mensch darin unterstützt wird ein größtmöglich selbständiges  und eigenverantwortliches Leben zu führen.

Wir unterstützen und begleiten Sie im Zugangsverfahren ( Antragsverfahren Kostenübernahme) zu einer autismusspezifischen Förderung als Maßnahme der Eingliederungshilfe im Autismus Therapie Zentrum Saar gGmbH. Setzen Sie sich mit unserem Sekretariat in Verbindung!