Autismustherapie: Diagnosstellung und Antragsverfahren

Autismustherapie: Diagnosstellung und Antragsverfahren

Diagnostik und Antragstellung

Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihr Kind oder Sie selbst von Autismus betroffen sein könnten, wird zunächst eine diagnostische Abklärung durchgeführt. Diese orientiert sich an bundesweit einheitlichen Standards, um eine fundierte Einschätzung zu gewährleisten.

Falls bei Ihrem Kind oder bei Ihnen bereits eine fachärztlich bestätigte Autismusdiagnose vorliegt, können Sie eine Autismustherapie bei der Autismus-Therapie-Zentrum Saar gGmbH beantragen. Wir stellen Ihnen hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen für das Antragsverfahren bereit.

Zur Diagnosik:

Für Kinder und Jugendliche (bis 18 Jahre):
Die Diagnostik wird nach Überweisung durch den Kinder- oder Hausarzt durchgeführt. Sie ist eine Krankenkassenleistung und erfolgt in spezialisierten kinder- und jugendpsychiatrischen Fachkliniken.

Für Erwachsene (ab 18 Jahre):
Hier sind Kliniken für Psychiatrie und Psychotherapie zuständig, die sich auf die Diagnostik von Autismus bei Erwachsenen spezialisiert haben.

Antragsverfahren zur Autismustherapie als Maßnahme der ambulanten Eingliederungshilfe bei der Autismus-Therapie-Zentrum Saar gGmbH:

 Weg zur Therapie

 

 
Autismustherapie als Eingliederungshilfe

Die Autismustherapie ist eine spezialisierte, ambulante Hilfe , die auf die Autismus-Spektrum-Störung ausgerichtet ist. Sie dient der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und fällt sozialrechtlich unter die Eingliederungshilfe. Daher liegt die Finanzierung der Autismustherapie nicht im Zuständigkeitsbereich der gesetzlichen Krankenkassen. Stattdessen wird sie von den Leistungsträgern der Sozial- oder Jugendhilfe übernommen.

Leistungsgrundlage der Autismustherapie nach Lebensphasen:

  • Im Vorschulalter: Hilfe zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.
  • Im Schulalter: Hilfe zur Teilhabe an Bildung oder Hilfe zur sozialen Teilhabe.
  • Im nachschulischen Bereich: Hilfe zur schulischen Ausbildung für einen angemessenen Beruf, einschließlich des Studiums an einer Hochschule.
  • Im Erwachsenenalter: Hilfe zur sozialen Teilhabe.
Ziel der Autismustherapie:


Die autismustherapeutische Förderung zielt darauf ab, die Teilhabe und Eingliederung in die Gesellschaft zu ermöglichen. Dies geschieht durch die Anbahnung, Entwicklung, Stabilisierung und Stärkung von Fähigkeiten, um die Folgen der Autismus-Spektrum-Störung zu mildern. Ziel ist es, betroffene Menschen dabei zu unterstützen, ein möglichst selbstständiges und eigenverantwortliches Leben zu führen.

 


Bitte beachten sie auch unser FAQ zur Therapie! Hier klicken ...